22.12.2008
Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes ist die Nutzung von Songs als Klingeltöne über die GEMA abgedeckt und muss nicht durch den Komponisten ein zweites Mal lizensiert werden.
Im konkreten Fall hatte Frank Kretschmer, der Komponist des Liedes Rock my Life, gesungen von Jeanette Biedermann, gegen einen Schweizer Klingeltonanbieter geklagt. Er bekam im konkreten Fall Recht, allerdings auch nur, weil sein Berechtigungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft GEMA älteren Datums war. Für alle Verträge ab dem Jahr 2002 decken diese Verträge die Klingelton-Nutzung ab, so das Gericht.
Fox Mobile Distribution (ehemals Jamba! GmbH) begrüßte erwartungsgemäß das Urteil des BGH. Der Wegfall der Doppellizensierung sei ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Branche der mobilen Unterhaltung und vor allem die Kunden würden davon profitieren. Vor allem letztere Aussage hat es in sich, denn konsequenterweise müssten die Einsparungen an die Bezieher von Klingeltönen weiteregegeben werden, also die Preise sinken. Man darf gespannt sein...
Quelle:
focus.de